Welche Lizenzen kann ich erwerben?
Vor Beginn der Ausbildung kannst Du dich zwischen zwei Lizenzen entscheiden - der LAPL A und der PPL A. Beide berechtigen zunächst einmal zum nichtgewerblichen Fliegen auf der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie, auf der die praktische Prüfung abgelegt wurde. Trotzdem gibt es einige Unterschiede, welche wir dir hier genauer erläutern möchten.
Einige verwendete Abkürzungen
PPL A - Private Pilot License Aircraft
LAPL A - Light Aircraft Pilot License Aircraft
TMG - Touring Motor Glider
Reisemotorsegler (hier fällt unsere D-KNIA hinein)
SEP - Single Engine Piston, oft auch "Echo-Klasse"
einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk, sprich mit normalen 4-Takt Otto-oder Dieselmotoren.
In diese Kategorie zählt beispielsweise auch unsere Cessna 172.
VFR - Visual Flight Rules
Fliegen nach Sicht, sprich ohne Radarführung
IFR - Instrument Flight Rules
Fliegen nach Instrumenten unter Radarführung
Während die LAPL A eher für Freizeitflieger gedacht ist, die lediglich mit Motorseglern und einmotorigen leichten Motorflugzeugen mit bis zu 3 Passagieren unter Sichtflugbedingungen fliegen möchten, richtet sich die PPL A an Leute, die "höher hinaus" möchten und möglicherweise sogar gedenken, ausgehend von dieser Basis einen Weg in Richtung der kommerziellen Fliegerei einzuschlagen. Hierfür wird allerdings die CPL (Commercial Pilot License) benötigt.
Solltest du dich im Nachhinein umentscheiden - kein Problem. Eine Umschulung von LAPL A auf PPL A ist möglich!